Seitenbereiche

Personal- und Sachmittelgestellung

Steuerliche Zuordnung von Einnahmen aus der Personal- und Sachmittelgestellung
© spotmatikphoto - stock.adobe.com

Zweckbetrieb vs. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Ein Krankenhaus gilt insoweit als Zweckbetrieb gem. § 67 der Abgabenordnung/AO, soweit mindestens 40 Prozent der jährlichen Belegungs- oder Berechnungstage auf Patientinnen und Patienten entfallen, bei denen nur Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen nach dem Krankenhausentgeltgesetz bzw. der Bundespflegesatzverordnung berechnet werden. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt hingegen in einer selbstständigen nachhaltigen Tätigkeit vor, durch die Einnahmen oder wirtschaftliche Vorteile erzielt werden (§ 14 AO).

Ambulante Tätigkeiten der Krankenhausärzte

Vielfach führen in einem Krankenhaus beschäftigte Ärztinnen und Ärzte als Nebentätigkeit ambulante Behandlungen durch, für diese das Krankenhaus die Räumlichkeiten, die Einrichtungen und das Personal zur Verfügung stellt. Die Raum-, Personal- und Sachmittelgestellung erfolgt im Regelfall gegen Entgelt. Der Bundesfinanzhof/BFH hat in zwei Urteilen (vom 14.12.2023 V R 2/21 und V R 28/21) klargestellt, dass solche Einnahmen dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines Krankenhausbetriebs zuzuordnen sind. Der BFH begründet dies damit, dass es bei diesen Einnahmen an einem hinreichenden Zusammenhang mit einer Krankenhausbehandlung fehlt. Denn die ermächtigten Ärzte würden im Regelfall im eigenen Interesse handeln.

Folge

Die Einnahmen fallen nicht unter die Steuervergünstigungen der Körperschaft, sondern sind nach allgemeinen Grundsätzen der Körperschaftsteuer zu unterwerfen. Ausnahme: die Einnahmen übersteigen € 45.000,00 im Jahr nicht (§ 64 Abs. 3 AO).

Stand: 27. August 2024

Bild: spotmatikphoto - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Laufen sie mit uns als Erster ins Ziel: Wir sind Ihr Steuerberater in Bensheim und bieten einen sportlichen Service auf den Gebieten der Steuerberatung und der betriebswirtschaftlichen Beratung. Dabei verstehen wir uns als Ihr Coach und Sparringspartner, der Ihren unternehmerischen Erfolg begleitet. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch - zum Kontaktformular!

/steuernews_aerzte/
Steuerberatungsgesellschaft
Herrmann & Rüdig Partnerschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.